Der Veranstalter von Reisen haftet dem Reiseteilnehmer gegenüber für ordnungsgemäße Erfüllung des geschlossenen Reisevertrages. Er haftet demzufolge auch, wenn die nicht ordnungsgemäße Erfüllung eines Reisevertrages auf das Verschulden der Leistungsträger, die seine Erfüllungsgehilfen sind, zurückzuführen sind.
Der Reiseveranstalter haftet gegenüber dem Reiseteilnehmer auch für Personen- und Sachschäden.
Er haftet beispielsweise für Unfälle von beauftragten Land-, See- und Luftbeförderungen und für Unfälle, welche der Gast im Hotel oder in der sonstigen Unterkunft erleidet. Selbiges gilt auch für Schäden, die dem mitgeführten Eigentum der Gäste zugefügt werden.
In all diesen Fällen kann der Reiseveranstalter auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter können Sie sich gegen dieses Risiko absichern.
Die Leistung der Haftpflichtversicherung umfasst
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